Sanierungsgutachten nach IDW S6 / BGH

In der Krise? überwinden! Turnaround machbar? finanzieren! Zukunft? gestalten und umsetzen!

Zwischen betriebswirtschaftlicher Vernunft und juristischen Anforderungen – Sanierungsgutachten nach IDW S6

Unternehmen, von deren Geschäftsführern oder Vorständen ein IDW-S6-Gutachten verlangt wird, stehen in der Regel vor der Herausforderung eines akuten Finanzierungsproblems. Häufig ist die Erstellung eines solchen Gutachtens nicht nur eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit,  - es sollte die betriebswirtschaftliche Vernunft widerspiegeln - sondern auch eine rechtliche Voraussetzung, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern.

Hierfür hat das Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S6) einen einheitlichen Standard formuliert, der zuletzt 2023 aktualisiert worden ist. Es beschreibt und analysiert die wirtschaftliche Lage des Unternehmens detailliert und bietet gleichzeitig eine fundierte Grundlage für Sanierungsmaßnahmen. Unternehmen, die ein IDW-S6-Gutachten vorlegen müssen, erhalten damit eine klare Perspektive für die Restrukturierung und ein strategisches Werkzeug, um das Vertrauen von Gläubigern und Geschäftspartnern zurückzugewinnen.

Vier zentrale Fragen

Es sind vor allem vier zentrale Fragen, die überzeugend beantwortet werden müssen, um als Unternehmen eine positive Fortführungsprognose attestiert zu bekommen, um damit weiterhin Fremdkapital zu erhalten.

Eine schlüssige und transparente Beantwortung dieser Fragen ist nicht nur essenziell für Investoren und Kreditgeber, sondern auch eine wichtige Basis für die eigene strategische Ausrichtung. Wer hier Klarheit schafft, legt den Grundstein für Stabilität und langfristigen Erfolg.

Mit den vier wesentlichen Fragen zur positiven Fortführungsprognose

1. Ist das Geschäftsmodell nachhaltig und tragfähig?

 

3. Gibt es konkrete Maßnahmen, um bestehende Risiken zu minimieren?

2. Sind die finanziellen Planungen realistisch und nachvollziehbar?

 

4. Verfügt das Unternehmen über die erforderlichen Ressourcen, um

    künftige Herausforderungen zu bewältigen?

Komplexe Fragestellungen erfordern Expertise

Zur Beantwortung dieser Fragen bedarf es einiges an Expertise und Erfahrung, so dass die höchstrichterliche Rechtsprechung das Heranziehen von externen Spezialisten vorsieht. Dies ist besonders wichtig, da eine Unternehmenskrise oft zahlreiche juristische Implikationen mit sich bringt. Die richtigen Entscheidungen in solchen Situationen zu treffen, erfordert nicht nur ein tiefgehendes Verständnis der rechtliche Fragestellung, beispielsweise zum Insolvenz- und das Arbeitsrecht sondern auch Erfahrung in der praktischen Umsetzung.

Darüber hinaus sind die Anforderungen zu beachten, die der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung formuliert hat. Auf den Punkt gebracht, die Prognose zur Durchführbarkeit der Sanierung muss von einem unvoreingenommenen und qualifizierten Dritten vorgenommen werden.

Worum geht es dabei vor allem?

Um die Frage der Fortführungsfähigkeit bei Insolvenzgefahr

Um die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens mit Blick auf die Wettbewerbs- und Marktfähigkeit

Fazit (Achtung, jetzt wird‘s "akademisch"): Ist das Unternehmen im Prognosezeitraum des Sanierungskonzepts durchfinanziert – also keine Insolvenz droht - liegt „Fortführungsfähigkeit“ vor!

Mit Blick auf die Rendite- bzw. Wettbewerbsfähigkeit gilt: Die Wettbewerbsfähigkeit und somit auch die Refinanzierbarkeit ist dann gegeben, wenn sich das Unternehmen am Markt refinanzieren kann. Dazu sind sowohl eine angemessene Rendite als auch ein angemessenes Eigenkapital erforderlich.

Wichtige Voraussetzung für beide „Sanierungsstufen“: Liegt eine akute Illiquidität vor, müssen innerhalb von zwei, maximal drei Wochen Gegenmaßnahmen definiert und umgesetzt werden.

Zwischenüberblick: Sinn und Zweck der genaueren Betrachtung von Unternehmen in der Krise ist zunächst das Ergebnis, welche Ursachen für die Krise verantwortlich sind und in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen aktuell befindet – insbesondere ist zu klären, ob eine Insolvenzgefahr besteht.

Hierzu müssen die Vermögens-, die Finanz- und die Ertragslage des Unternehmens bestimmt und bewertet werden. Die Bewertung des eigenen Zahlenwerks muss selbstverständlich mit Blick auf das Wettbewerbsumfeld erfolgen. Unter anderem ist zu bestimmen, wo die branchenübliche Rendite liegt und wie es um die Eigenkapitalausstattung des Krisenunternehmens bestellt ist.

Die eigentliche Restruk­turierungs­arbeit

Liegen diese Basisinformationen vor und besteht nach ihrer Prüfung eine begründete Aussicht auf eine erfolgreiche Fortführung der geschäftlichen Tätigkeit („positive Fortführungsprognose“), so beginnt die eigentliche Restrukturierungsarbeit.

Ausarbeitung und Darstellung

Ausarbeitung und Darstellung eines Leitbildes des sanierten Unternehmens inklusive des hierfür benötigten wertschaffenden Geschäftsmodells.

Abwendung einer Insolvenzgefahr

Daraus abgeleitet, terminiert und beziffert die Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenzgefahr (soweit notwendig) bzw. zur Herstellung des im Leitbild festgelegten Soll-Status.

Restrukturierungs­konzept

Insbesondere wichtig für die Finanzierer ist eine integrierte Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung.

Neben diesen operativ-finanzwirtschaftlich wichtigen Kerndaten sollte das Sanierungsgutachten bzw. das Restrukturierungskonzept auch konkrete Antworten, etwa auf Fragen wie der nach dem Einfluss der Digitalisierung auf das Geschäftsmodell, enthalten.